haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten ... | ||||
Sie überlassen die Regulierung Ihres Unfallschadens der Versicherung des Unfallverursachers |
Sie kümmern sich selbst um die Regulierung Ihres Unfallschadens |
Sie überlassen die Regulierung Ihres Unfallschadens Ihrer Kfz-Werkstatt |
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Versicherungen nennen dies | Sie beauftragen selbst
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Ihre Kfz-Werkstatt wird | ||
Schadenmanagement | einen Sachverständigen Ihres Vertrauens |
einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens |
in Ihrem Auftrag | |
einen Sachverständigen beauftragen |
einen Rechtsanwalt beauftragen |
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Vorteile: |
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Sie müssen sich um nichts kümmern | Sie werden optimal beraten und Ihre Interessen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gewahrt |
Sie müssen sich um nichts kümmern | ||
Nachteile: |
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Sie geben die Wahrung Ihrer Interessen aus der Hand (siehe Schadenmanagement) |
Sie müssen selbst aktiv werden und ein paar Termine wahrnehmen |
Sie geben die Wahrung Ihrer Interessen aus der Hand | ||
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